§ Plankoch-Software und das LMSVG

Am 1. Jänner 2006 tritt das neue
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) in Kraft.



 
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Das neue Lebensmittelsicherheitsgesetz wird ab 1.1.2006 entsprechend den EU-Vorgaben eine Neuorganisation der amtlichen Lebensmittelkontrollen in Österreich bringen.
Entsprechend dem Prinzip „vom Feld bis zum Teller“ wird die damit beschlossene durchgehende Kontrolle den freien Warenverkehr mit sicheren Lebensmitteln im Binnenmarkt gewährleisten.
Geregelt werden durch das so genannte Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) die Kontrollen tierischer und pflanzlicher Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Verpackungsmaterialien, Kosmetika und Spielzeug.

Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Gesundheitsschutz des Verbrauchers sowie der Schutz des Verbrauchers vor Täuschung.
 

 
 
 
Im § 22 ist die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel geregelt.

Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln ist in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen  sicherzustellen. Die Verordnung legt fest, dass die Produzenten und Händler von Lebensmitteln über Systeme und Verfahren verfügen müssen, die jederzeit Auskunft geben können, von wem sie ein bestimmtes Produkt erhalten haben und an wen sie dieses geliefert haben. Die entsprechenden Informationen sind den zuständigen Behörden auf Wunsch jederzeit zugänglich zu machen.

Das heißt, dass Sie in der Küche folgende Nachweise erbringen müssen:
 
  Im Einkauf müssen Sie nachweisen: WANN - VON WEM und IN WELCHER MENGE Sie ein Produkt eingekauft haben.

Als Verbrauchsinformation müssen Sie nachweisen: WANN - IN WELCHER MENGE und WIE Sie die Produkte verarbeitet bzw. AN WEN Sie diese verkauft haben.
 

 

 
 
 
Als PLANKOCH-Anwender haben Sie alle Informationen wie folgt im Zugriff:
 
1. Am Artikelkonto sind alle Zugänge und alle Verbräuche nach Datum sortiert aufgelistet.  
2. Über den Speiseplan, das Rezept und den täglichen Verbrauchsbogen ist die Verbrauchsinformation nachvollziehbar.  
3. Im Wareneingangsbuch sind die Lieferungen je Lieferant und/oder je Produkt abrufbar.  
4. Der Verbrauchsbogen gibt Auskunft darüber, wann welches Produkt mit welcher Menge verarbeitet wurde.  
5. Die Verkaufsmengen sind in der Verkaufsstatistik und im Erlösbericht ersichtlich.  

Sie haben Fragen zur praktischen Anwendung? 
Weitere Auskünfte gibt Ihnen Herrn Hemmelmayr gerne unter Tel.: 07272 3337

Wir beraten Sie bei den Umsetzungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen.
Tel.: 07272 3337
od. per Mail an office@plankoch.at 
 

 
 
 
Sie wollen den Gesetzestext nachlesen?        zum Bundesgesetz
 
 
 
 

Kontakt: Software Hemmelmayr, A-4070 Eferding, Schlossergasse 2,
office@plankoch.at , Hr. Karl Hemmelmayr, Tel.: +43 (0)7272 3337